Allgemeine Geschäftsbedingungen


der KOHLSCHEIN GmbH & Co. KG für den Geschäftsbereich „Creative Solutions“

(Our terms and conditions in English are available for download here.)

Die folgenden Bedingungen gelten für alle Bestellungen in der zum Bestellzeitpunkt gültigen Fassung. Dienstanbieter und Verwender dieser AGB ist die KOHLSCHEIN GmbH & Co. KG, Feldstraße 9, 41749 Viersen, Deutschland.

§ 1 Allgemeines
§ 2 Vertragsschluss
§ 3 Preise
§ 4 Zahlungsbedingungen
§ 5 Lieferung und Versandkosten
§ 6 Rücknahme von Waren
§ 7 Kündigung, pauschalierter Vergütungsanspruch
§ 8 Mängelhaftung
§ 9 Eigentumsvorbehalt
§ 10 Haftungsausschlüsse, Gefährliche Güter
§ 11 Höhere Gewalt
§ 12 Gerichtsstand

§ 1 Allgemeines

  1. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Hierzu zählen alle natürlichen oder juristischen Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, Behörden, Bildungseinrichtungen etc. die die Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit ausführen.
  2. Mit der Auftragserteilung jedoch spätestens der Warenannahme erkennt der Kunde unsere Verkaufsbedingungen als verbindlich an. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung. Wir erkennen keine abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden an. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen, Änderungen dieser Verkaufsbedingungen sowie sonstige Nebenabreden des Kunden bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung der Geschäftsführung der KOHLSCHEIN GmbH & Co. KG.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Sämtliche Angaben zu unseren Angeboten sind freibleibend und stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots durch den Kunden dar. Mit der mündlichen oder schriftlichen Annahme des Angebots bzw. der Betätigung der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ durch den Kunden in unserem Online-Shop, gibt dieser ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Unmittelbar nach Abgabe von Online-Bestellungen versandte Bestellbestätigungsemails dienen lediglich zur Eingangsbestätigung der Bestellung und sind ausdrücklich keine Auftragsbestätigung. Der Vertrag kommt stillschweigend nach dem Verstreichen einer Frist von 2 Werktagen (Montag-Freitag) zustande. Wir behalten uns die freie Entscheidung über die Annahme der Bestellungen vor. Eine schriftliche Auftragsbestätigung stellen wir nur auf ausdrückliche Nachfrage zur Verfügung.
  2. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass wir mit dem Zulieferer ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen und eine etwaige Falsch- oder Nichtbelieferung nicht zu vertreten haben.
  3. Die Waren werden entsprechend den in unserem Online-Shop angegebenen Ausführungen, Verpackungseinheiten (VE) bzw. Mindestmengen geliefert. Ausnahmen bedürfen schriftlicher Anfrage und Bestätigung.
  4. Vertragssprache ist deutsch. Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss bis zur vollständigen Abwicklung des Vertragsverhältnisses bei uns gespeichert und kann auf schriftliche Anfrage als Kopie zur Verfügung gestellt werden.
  5. Formen, Werkzeuge, Druckplatten, Zeichnungen und andere Unterlagen bleiben unser Eigentum, auch wenn sie vom Kunden in Auftrag gegeben wurden. Wir sind berechtigt, über diese Gegenstände frei zu verfügen und auch für andere Arbeiten zu verwenden.

§ 3 Preise

  1. Alle Preise sind in Euro (€) ausgewiesen. Als vereinbart gelten die am Tag des Vertragsschlusses gültigen Nettopreise ab Werk Viersen, einschließlich Verpackung, zzgl. eventueller Zollgebühren. Fracht- und Versicherungskosten werden, soweit in § 5 Ziffer 3 dieser Verkaufsbedingungen nichts Abweichendes bestimmt ist, gesondert in Rechnung gestellt.
  2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird grundsätzlich in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Für Lieferungen innerhalb der Europäischen Union (EU) berechnen wir keine Mehrwertsteuer, sofern uns im Zuge der Bestellung eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-IdNr. / VAT-No.) mitgeteilt wird.
  3. Bei Abnahme/Bestellung größerer Mengen eines Artikels behält sich KOHLSCHEIN die Gewährung eines Mengenrabattes vor. Anfragen richten Sie bitte per E-Mail an: hello@kohlscheincreative.com

§ 4 Zahlungsbedingungen

  1. Zulässige Zahlarten sind Vorauskasse per Banküberweisung & Rechnungszahlung.
  2. Rechnungszahlung bieten wir grundsätzlich nur Bestandskunden bei positiver Bonität an. Neukunden, die auf Rechnung zahlen möchten, müssen dies vor Bestellabgabe schriftlich anfragen. Bei Zahlung per Rechnung wird der Kaufpreis 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nicht anderes schriftlich vereinbart wurde.
  3. Im Online-Shop bieten wir zusätzlich die Möglichkeit mittels Kreditkarten und PayPal zu zahlen. Bei Zahlung per Kreditkarte oder PayPal wird der fällige Gesamtbetrag mit Abschluss der Bestellung sofort abgebucht.
  4. Wir behalten uns das Recht vor, bestimmte Zahlarten nicht anzubieten, sofern es berechtigte Gründe wie z.B. mangelnde Bonität gibt. In diesem Fall verweisen wir auf andere Zahlarten.
  5. In keinem Fall übernehmen wir anfallende Kosten für Geld-Transaktionen wie zum Beispiel Gebühren für das Empfangen von internationalen Banküberweisungen.
  6. Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn KOHLSCHEIN innerhalb der genannten Fristen über den Betrag verfügen kann. Zahlungen werden mit der ältesten noch offenstehenden Forderung verrechnet, soweit mehrere Forderungen gegen den Kunden bestehen und nicht vor Zahlung eine anderweitige Tilgungsbestimmung durch KOHLSCHEIN erfolgt.
  7. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er – unbeschadet aller anderen uns zustehenden Rechte – ab diesem Zeitpunkt auch ohne Mahnung automatisch Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen.
  8. Stellt der Kunde seine Zahlungen ein, liegt eine Überschuldung vor oder wird die Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt, so wird unsere Gesamtforderung sofort fällig. Dasselbe gilt bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden. KOHLSCHEIN ist in diesen Fällen berechtigt, ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
  9. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden in Bezug auf Forderungen auf Grundlage dieses Vertrages nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Lieferung und Versandkosten

  1. Bestellungen werden bei Vorkassezahlungen innerhalb der schriftlich vereinbarten bzw. auf der Bestellbestätigung angegebenen Lieferzeit ab Zahlungseingang zum Versand gebracht.
  2. Sofern hinsichtlich der Abwicklung des Auftrags Klärungsbedarf besteht bzw. Kundenware und/oder Kundendaten wie Lieferadressen, Druckdaten etc. bereitgestellt werden müssen, so setzt der Beginn der Versendungsfrist die Beibringung sämtlicher erforderlichen Angaben, Daten, Waren etc. des Kunden zwingend voraus. Verzögert sich die Klärung/Bereitstellung seitens des Kunden, kann KOHLSCHEIN eine Lieferung innerhalb der vereinbarten Lieferzeit weder gewährleisten noch werden daraus ggf. entstehenden Mehrkosten, Gebühren übernommen.
  3. Die Auslieferung der bestellten Artikel erfolgt durch Speditionen oder Paketdienste. Falls eine Lieferung nicht möglich ist, weil der Empfänger nicht unter der angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt mit angemessener Frist angekündigt wurde, werden die Kosten für eine erneute Anlieferung an den Besteller berechnet.
  4. Sowohl Speditionen als auch Paketdienste liefern Waren grundsätzlich nur bis zur Bordsteinkante/Haustüre. Sofern die Zustellung innerhalb von Gebäuden (z.B. bis zu Laden- & Wohnungstüren) nicht ausdrücklich & schriftlich zugesichert & beauftragt wurde, liegt diese im freiwilligen Ermessen des Spediteurs/Paketzustellers.
  5. Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. Versandkosten soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen oder ausgewiesen worden ist. Bei Paketlieferungen auf deutsche Inseln berechnen wir aktuell 12,00 € Inselaufschlag pro Paket. Bei Lieferung auf deutsche Inseln (per Spedition) oder auf ausländische Inseln (per Paketdienst oder Spedition) berechnen wir unabhängig vom Warenwert einen Inselaufschlag. Eine automatische Berechnung ist leider nicht möglich, die Kosten ermitteln wir gerne auf Anfrage.
  6. Der Versand der Lieferung für Bestellungen im Online-Shop erfolgt auf Wunsch und Gefahr des Käufers / Auftraggebers (§ 447 BGB). Die von uns beauftragten Transportunternehmen haften für Transportschäden nach den gesetzlichen Grundlagen.
  7. Für alle anderen Lieferungen gelten die vereinbarten Lieferbedingungen nach aktuellen Incoterms.
  8. Transportschäden müssen zur Sicherung der Ansprüche gegen den Frachtführer vom Empfänger auf dem Frachtbrief (Frachtbriefvermerk und Unterschrift des Zustellers) bescheinigt und bei uns angemeldet werden.
  9. Die Rügefristen für Transportschäden entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, verdeckte Mängel unverzüglich nach Kenntnisnahme mitgeteilt werden.
  10. Unfreie Rücksendungen werden von uns nicht angenommen.
  11. Bei Arbeitskämpfen, behördlichen Maßnahmen, höherer Gewalt oder Eintritt ähnlicher, von uns nicht zu vertretender Ereignisse, die unsere Lieferfähigkeit nachweislich beeinträchtigen, verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung.
  12. Ist eine Selbstabholung vereinbart, muss die Ware innerhalb von drei Tagen nach erfolgter Meldung über die Fertigstellung im Werk übernommen werden. Die Berechnung nicht abgeholter Ware erfolgt spätestens am 7. Werktag nach Datum der Fertigstellungsmeldung. Bei nicht rechtzeitiger Abnahme erfolgt nach einmaliger Mahnung unter Setzung einer durch uns bestimmten, angemessenen Abholungsfrist, ohne vorherige Rückfrage entweder der Versand an die uns bekannte Kundenadresse oder die fertiggestellte Ware wird gegen Berechnung der üblichen Lagergebühren bei uns eingelagert. In beiden vorgenannten Fällen haften wir nicht für den Bestand der Ware.

§ 6 Rücknahme von Waren

  1. Die Rücknahme ordnungsgemäß gelieferter Ware erfolgt grundsätzlich auf freiwilliger Basis.
  2. Bei einer freiwilligen Warenrücknahme wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 % des Rechnungsbetrages berechnet. Wir behalten uns darüber hinaus vor, weitere Abschläge für Wertminderungen der freiwillig zurückgenommenen Ware vorzunehmen. Dem Besteller steht es frei, nachzuweisen, dass durch die Warenrücknahme keine oder eine wesentlich niedrigere Wertminderung eingetreten ist, als von uns geltend gemacht wurde.
  3. Spezialanfertigungen, die für den Besteller hergestellt wurden (z.B. individuelle Bedruckung mit Kundenmotiven und/oder andere Sonderanfertigungen) sind von der Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen.

§ 7 Kündigung, pauschalierter Vergütungsanspruch

  1. Der Besteller kann bis zur Vollendung des Auftrag jederzeit vom Kaufvertrag zurücktreten. KOHLSCHEIN behält sich jedoch das Recht vor, bereits angefallene Kosten voll in Rechnung zu stellen.
  2. Für den Fall einer vorzeitigen Kündigung, die nicht von uns zu vertreten ist, erfolgt die Vergütung wie folgt: Leistungen, die bis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung noch nicht erbracht wurden und aufgrund der Kündigung nicht mehr erbracht werden, werden nicht berechnet. Diese nicht erbrachten Leistungen werden stattdessen pauschal mit 10 % des Nettopreises in Rechnung gestellt.

§ 8 Mängelhaftung

  1. Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelrügen bedürfen der Schriftform.
  2. Die Ansprüche des Kunden sind nach unserer Wahl auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit uns Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorzuwerfen ist sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Das Recht des Kunden zum Rücktritt bleibt ebenso wie eine eventuelle Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
  4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Auslieferung der Ware an den Kunden.
  5. Geringfügige Abweichungen gegenüber Mustern, Produktbeschreibungen- & abbildungen, sowie früher gelieferten Waren gelten nicht als Mängel. Wir behalten uns daher bei Lieferungen handelsübliche Abweichungen vor. Das Gleiche gilt bei handelsüblichen Qualitäts- und Farbabweichungen in Bezug auf Material & Druckbild. Bei den angebotenen Waren handelt es sich um Produkte, die in der Regel aus Naturmaterialien wie Papier & Karton gefertigt werden. Diese können auf externe Einflussfaktoren wie Feuchtigkeit, Temperatur und Lichteinstrahlung z.B. mit Verfärbungen oder Verformungen reagieren. Solche Veränderungen sind normal und stellen keinen Mangel dar, der gegen KOHLSCHEIN geltend gemacht werden kann.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
  3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können und den Dritten auf unser Eigentum an der Vorbehaltsware hinzuweisen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
  4. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Die Entgeltforderungen des Kunden gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie diejenigen Forderungen des Kunden bezüglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) tritt der Kunde uns bereits jetzt in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Wir nehmen diese Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
  5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
  6. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Wir nehmen diese Übertragung an. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
  7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 10 Haftungsausschlüsse, Gefährliche Güter

  1. Unsere Beratung im Wort, Schrift und durch Versuch, erfolgt nach bestem Wissen und ist unverbindlich und erfolgt unter Ausschluss der Haftung. Die Eignung unseres Produktes für die Kundenanwendung und die Vereinbarkeit der Verwendung mit Rechten Dritter bleibt in der Verantwortung des Kunden. 
  2. Werden unsere Produkte für „Gefährliche Güter“ im Sinn von §2 des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) verwendet, ist der Kunde verpflichtet, uns vor Auftragserteilung detailliert über alle mit den zu verpackenden Gütern verbundenen Gefahren vollständig in Kenntnis zu setzen.
  3. Der Druck des EAN-Strich-Codes erfolgt nach dem Stand der Technik und unter Berücksichtigung der Durchführungsregeln der CCG. Aussagen über Leseergebnisse an den Kassen des Handels können wegen möglicher Einflüsse auf die Strichcodes nach Verlassen unseres Werkes und mangels einheitlicher Mess- und Lesetechnik nicht gegeben werden. Druckfehler bei derartigen EAN-Code-Aufdrucken auf unseren Kartonagen verpflichten uns nicht zu Schadensersatz einschließlich etwaigen Mängelfolgeschadens.
  4. Die Eignung unserer Produkte für den Anwendungszweck des Kunden und die damit verbundene Einhaltung besonderer Bestimmungen, insbesondere des Lebensmittelrechts, liegt nicht im Bereich unserer Kontrollmöglichkeiten und unterliegt daher ausschließlich in der Verantwortung des Kunden.
  5. Unser Recht zur Ersatzlieferung wird hiervon nicht berührt.

§ 11 Höhere Gewalt (Force Majeure)

  1. "Höhere Gewalt" bezeichnet Ereignisse & Situationen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von KOHLSCHEIN liegen und die uns daran hindert, unsere vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise zu erfüllen. Dazu gehören ohne Einschränkung, Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Streiks, epidemische Krankheiten, Pandemien, Feuer, staatliche oder regulatorische Maßnahmen, Energieausfälle, und unvorhersehbare Hindernisse (z.B. Ausfall von Vorlieferranten), die trotz angemessener Sorgfalt nicht vermieden werden können.
  2. Im Falle des Eintritts eines entsprechenden Ereignisses, verpflichtet sich KOHLSCHEIN seine Kunden unverzüglich und schriftlich zu informieren und etwaige Auswirkung auf die Erfüllung von Verpflichtungen darzustellen.
  3. Bei Eintritt eines Ereignisses Höherer Gewalt werden die vertraglichen Verpflichtungen von KOHLSCHEIN ausgesetzt, solange das Ereignis Höherer Gewalt andauert. Die Aussetzung der Leistungspflichten beschränkt sich auf den Zeitraum, in dem die Erfüllung durch Höhere Gewalt verhindert wird
  4. KOHLSCHEIN verpflichtet sich, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um die Auswirkungen der Höheren Gewalt zu minimieren. Sollte das Ereignis Höherer Gewalt länger als 10 Werktage andauern, hat jede Partei das Recht, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei mit sofortiger Wirkung zu beenden, ohne dass hierdurch eine Haftung gegenüber der anderen Partei entsteht.
  5. Sobald das Ereignis Höherer Gewalt beendet ist und die Ausführung der vertraglichen Verpflichtungen wieder möglich ist, wird KOHLSCHEIN seine Verpflichtungen unverzüglich wieder aufnehmen.

§ 12 Gerichtsstand und Rechtswahl

  1. Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.


KOHLSCHEIN GmbH & Co. KG

Viersen, 01.03.2024