Transportschäden | Rügefristen | Rücksendungen
Der Versand der Lieferung erfolgt auf Wunsch und Gefahr des Käufers / Auftraggebers (§ 447 BGB). Die von uns beauftragten Transportunternehmen haften für Transportschäden nach den gesetzlichen Grundlagen. Transportschäden müssen zur Sicherung der Ansprüche gegen den Frachtführer vom Empfänger auf dem Frachtbrief (Frachtbriefvermerk und Unterschrift des Zustellers) bescheinigt und bei uns angemeldet werden.
Die Rügefristen für Transportschäden entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, verdeckte Mängel unverzüglich nach Kenntnisnahme mitgeteilt werden.
Rücksendungen können wir nur nach vorheriger telefonischer Absprache akzeptieren. Unfreie Rücksendungen können von uns nicht angenommen werden.